Argenthaler Waldsee

Der Waldsee gilt als schönste naturbelassene Badestelle im Vorderhunsrück.

Der Argenthaler Waldsee ist eine idyllische, naturbelassene Badestelle mitten im Soonwald im Vorderhunsrück und gilt als eine der schönsten im Mittelgebirge. Der ca. 0,8 ha große See entstand aus einer historischen Erzgrube und bietet eine flache Nichtschwimmerzone – perfekt für Familien mit Kindern. Umgeben von Wanderwegen wie dem Geo-Erlebnispfad, lädt er zum Entspannen, Wandern und Verweilen.

Die Waldsee-Gaststätte mit ihrer Freiterrasse lädt hier zum Verweilen mit Speisen und Getränken und herrlichem Seeblick ein.

Hunde, Grillen, Boote, Standup Paddle sind nicht erlaubt!

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Kategorien

Badesee/Baggersee Schwimmen Sport & Freizeit Teich/Waldsee
Kontaktdaten

Telefon: +49 6761 3909 Webseite: http://www.argenthal.de

Öffnungszeit
Montag: 09:00 - 21:00 Uhr und 09:00 - 21:00 Uhr und 09:00 - 21:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 21:00 Uhr und 09:00 - 21:00 Uhr und 09:00 - 21:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 21:00 Uhr und 09:00 - 21:00 Uhr und 09:00 - 21:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 21:00 Uhr und 09:00 - 21:00 Uhr und 09:00 - 21:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 21:00 Uhr und 09:00 - 21:00 Uhr und 09:00 - 21:00 Uhr
Samstag: 09:00 - 21:00 Uhr und 09:00 - 21:00 Uhr und 09:00 - 21:00 Uhr
Sonntag: 09:00 - 21:00 Uhr und 09:00 - 21:00 Uhr und 09:00 - 21:00 Uhr
Adresse

Waldsee 1
55496 Argenthal (DE)

Koordinaten

Lat: 49,958400
Long: 7,596445

Weitere Informationen

Der Argenthaler Waldsee ist eine idyllische, naturbelassene Badestelle mitten im Soonwald im Vorderhunsrück und gilt als eine der schönsten im Mittelgebirge. Der ca. 0,8 ha große See entstand aus einer historischen Erzgrube und bietet eine flache Nichtschwimmerzone – perfekt für Familien mit Kindern. Umgeben von Wanderwegen wie dem Geo-Erlebnispfad, lädt er zum Entspannen, Wandern und Verweilen.

Die Waldsee-Gaststätte mit ihrer Freiterrasse lädt hier zum Verweilen mit Speisen und Getränken und herrlichem Seeblick ein.

Hunde, Grillen, Boote, Standup Paddle sind nicht erlaubt!

Der Argenthaler Waldsee ist gebührenfrei. Jeder der sich wohlfühlt darf gerne eine Spende geben.

Der Waldsee gilt als schönste naturbelassene Badestelle im Vorderhunsrück.


 Haus- und Badeordnung für die Badestelle „Waldsee Argenthal“
§ 1 Allgemeines
1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Bereich der Badestelle.
2. Die Hausordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Zugang zum Gelände erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erlassenen Anordnungen an.
3. Die Einrichtungen der Badestelle sowie das Gelände sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Gast für den Schaden. Anfallender Müll ist selbst zu beseitigen.
4. Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Eine Störung, Belästigung oder Gefährdung anderer Personen ist nicht gestattet. Ferner ist das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung verboten. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Zustimmung des Betreibers.
5. Bereitgestellte Aschenbecher sind zu benutzen. Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten.
6. Das Personal der Gemeinde Argenthal übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Gäste, die gegen die Hausordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch der Badestelle ausgeschlossen werden. Daneben kann ein Haus- verbot ausgesprochen werden. Bei Nichtbeachten des Haus- verbotes erfolgt eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch.
7. Bei Gewitter ist das Gewässer zu verlassen.
8. Den Gästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwieder- gabegeräte, Fernsehgeräte oder andere Medien (z. B. Mobil- telefone) zu benutzen, die andere Gäste belästigen.

§ 2 Öffnungszeiten und Zutritt
1. Die Öffnungszeiten werden öffentlich bekannt gegeben. Nach Ablauf der Öffnungszeit ist das Gelände unverzüglich zu räumen.
2. Der Betreiber kann die Benutzung der Badestelle, z.B. bei Veranstaltungen, einschränken. 3. Der Zutritt ist nicht gestattet:
a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
b) Personen, die Tiere mit sich führen,
c) Personen, die das Gelände oder die Badestelle zu gewerblichen Zwecken nutzen wollen.
d) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit oder offenen Wunden leiden.
4. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, Kinder unter 7 Jahren, Blinden, Geisteskranken sowie Anfallskranken, z. B. Epileptikern, ist die Benutzung der Badestelle nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, gestattet.

3 Haftung
1. Die Gäste benutzen die Badestelle einschließlich der Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das Gelände in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
2. Für die Zerstörung, Beschädigungen oder für das Abhanden- kommen der auf das Gelände der Badestelle eingebrachten Sachen und Wertgegenstände wird nicht gehaftet.
3. Der Betreiber oder deren Erfüllungsgehilfen haften, außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 4 Benutzung der Badestelle
1. Die Nutzungszeit der Badestelle ist zeitlich nicht begrenzt und richtet sich nach den Öffnungszeiten.
2. Die Benutzung der Badestelle geschieht auf eigene Gefahr. Es besteht keine Wasseraufsicht. Eltern bzw. Begleitpersonen haben auf ihre Kinder bzw. zu betreuenden Personen zu achten und haften für diese. Der Zugang zum Badestellengelände erfolgt nur über die gekennzeichneten Eingänge. Ein Hineinspringen, Hineinstoßen oder Hineinwerfen anderer Personen in die Badestelle ist nicht zulässig.
Das Hineinspringen in die Badestelle insbesondere kopfüber ist wegen der damit verbundenen besonderen Gefahr verboten. 3. Bei der Benutzung von Sport- und Spielgeräten ist eine Störung der anderen Gäste zu vermeiden. Die Gäste haben gegenseitig Rücksicht zu nehmen.
4. Das Mitbringen und Verzehren von Spirituosen, Grillen, offenes Feuer sind ebenso wie Nacktbaden oder –sonnen verboten.
5. Das Befahren der Badestelle mit Booten, Surfbrettern oder Stand up Paddle ist verboten. ober Fahrlässigkeit.

§ 5 Ausnahmen
Die Hausordnung gilt für den allgemeinen Betrieb der Badestelle. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Ordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Hausordnung bedarf.


Wir danken Ihnen für die Beachtung der Hausordnung und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt an der Badestelle


Ortsgemeinde Argenthal
22.06.2020 Hans-Werner Merg, Ortsbürgermeister

 


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