Marienhöh - hideaway & spa

Ruhe, Natur, Erholung - schon Anfang des letzten Jahrhunderts erkannte man den Erholungswert der...

Marienhöh   hideaway & spa 46r5b0
Marienhöh   hideaway & spa bb8hkn
Marienhöh   hideaway & spa bffq2j
Marienhöh   hideaway & spa im3fl7
Marienhöh   hideaway & spa nj65cb
Marienhöh   hideaway & spa wnv4iu
Marienhöh   hideaway & spa oqwjsj
Marienhöh   hideaway & spa w1ym8o
Marienhöh   hideaway & spa k70bgm
Marienhöh   hideaway & spa n717mq
Marienhöh   hideaway & spa g956d0
Marienhöh   hideaway & spa c03o98
Marienhöh   hideaway & spa f4518b
Marienhöh   hideaway & spa cahi4
Marienhöh   hideaway & spa 79hte5
Marienhöh   hideaway & spa n7fdn7
Marienhöh   hideaway & spa 5csgzn
Marienhöh   hideaway & spa anwddr
Marienhöh   hideaway & spa g3f0zz
Marienhöh   hideaway & spa agh3ar
Marienhöh   hideaway & spa y2ph9d
Marienhöh   hideaway & spa k0vzp4
Marienhöh   hideaway & spa ta9ct4
Marienhöh   hideaway & spa l3iulv
Marienhöh   hideaway & spa c5jza3
Marienhöh   hideaway & spa j7qer7
Marienhöh   hideaway & spa 9zunns
Marienhöh   hideaway & spa ojcg8e
Marienhöh   hideaway & spa nrg2un
Marienhöh   hideaway & spa q97vht
Marienhöh   hideaway & spa wa8m8r

Zimmer

Doppelzimmer Comfort Marienhaus
Doppelzimmer Deluxe
Einzelzimmer Comfort

Infos zur Unterkunft

Adresse & Kontakt

Kontaktdaten

Telefon: +49 06786292990
E-Mail: info@dasmarienhoeh.de
Webseite: http://www.dasmarienhoeh.de

Adresse

Marienhöh 2-10
55758 Langweiler (DE)

Weitere Informationen

Check In: ab 15 Uhr

Check Out: bis 11 Uhr

Der Zimmerpreis enthält folgende Leistungen:

  • Übernachtung inklusive Frühstück
  • Nutzung des Spa Bereichs von 14 Uhr am Anreisetag bis 14 Uhr am Abreisetag
  • Parkgebühr

Ruhe, Natur, Erholung - schon Anfang des letzten Jahrhunderts erkannte man den Erholungswert der idyllischen Lage am Nationalpark. Auf Basis dieser wertvollen Gegebenheiten hat sich das Marienhöh für seine Gäste in den letzten Jahren als Geheimtipp unter den Wellnesshotels in Rheinland-Pfalz entwickelt. Auch die direkte Nähe zur Moselregion macht unseren Standort bei unseren Gästen so beliebt.

In unserem Haus verschmelzen Lifestyle, Design, Service und die historische Klosterkulisse zu einem angenehm hochwertigen Flair - alles für Ihre Regeneration. Freuen Sie sich auf ein Refugium mit Schwerpunkt auf Wellness, Erholung und Genuss - direkt gelegen am idyllischen Saar-Hunsrück-Steig, welcher ideal für Wanderer geeignet ist. Auch für andere Sportarten wie Radfahren, Golfen und Tennis bietet unsere Region für Interessierte viele Möglichkeiten.

Das Marienhöh bietet Ihnen, je nach persönlicher Präferenz, stylische Zimmer, individuelle Suiten oder private Chalets - immer mit außergewöhnllicher Austattung. Genießen Sie darüber hinaus einen der schönsten und weitläufigsten Spas in der Region. Wellness pur auf ca. 1500 m² Gesamtfläche.

Ob als Paar, Familie mit Kindern oder Freunde - im Marienhöh erwartet jeden ein Ort der Erholung.

Geltungsbereich

 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von

 

Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Für Gruppenbuchungen (ab 5 Zimmern pro Aufenthalt) gelten zusätzliche Bestimmungen und es ist ein gesonderter Vertrag mit dem Hotel zu schließen.

  1. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt das Hotel nicht an, es sei denn das Hotel hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn das Hotel in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistungen an ihn vorbehaltlos ausführt.

 

 

  • Vertragsabschluss, -partner, -bindung

 

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden (Gastes) durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

 

  1. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels.
  • Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Jeder Besteller ist verpflichtet, alle Informationen über die Buchung sowie diese AGB an den Kunden weiterzugeben. Umgeht der Kunde durch Einschaltung eines Bestellers die Einbeziehung dieser AGB, so gelten sie gleichwohl als vereinbart.

 

  1. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

 

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Zimmerkategorie bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren

 

Leistungen geltenden bzw. zu dem gültigen Preisen des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

  • Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für das/die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht. Eine

Änderungsvereinbarung bedarf der Schriftform.

 

  1. Die Möglichkeit der kontinuierlichen Aktualisierung der Preise des Hotels (u.a. aufgrund einer angepassten Belegungssituation) können dazu führen, dass die Preise des Hotels von den zuvor gebuchten Preisen abweichen. Für den Kunden ist der zum Abschluss des Buchungsvorgangs/Vertragsunterzeichnung angegebene Endpreis maßgeblich.

 

 

  1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sollte sich der auf die vertraglichen Leistungen jeweils anzuwendende Umsatzsteuersatz nach Vertragsschluss erhöhen oder

 

 

reduzieren, so werden die Preise entsprechend angepasst. Gleiches gilt für kommunale Abgaben (z.B. Kurtaxe),

 

die auf die Beherbergung erhoben werden.

VI.

Die Abrechnung erfolgt in der Währung EURO. Im Falle der Zahlung mit ausländischen Zahlungsmitteln gehen

 

die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten.

VII.

Die Rechnungen des Hotels sind - soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind -

 

mit dem Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel ist berechtigt,

 

Stand 2022

 

 

 

 

 

aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug gilt § 288 BGB. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

VIII. In begründeten Fällen (z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges) ist das

 

Hotel berechtigt, eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder eine erhöhte

 

Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden Beherbergungskosten zu verlangen.

 

  1. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß den vorstehenden Regelungen geleistet wurde. Die Höhe dieser Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung obliegt dem Hotel und ist abhängig von den verfügbaren oder gebuchten Leistungen.

 

  1. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

  1. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, Nichterscheinen)

 

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem Beherbergungsvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ohne eine Zustimmung des Hotels ist der Kunde bei nicht in Anspruch genommenen Zimmern verpflichtet, 90 % der vertraglich vorgebuchten/vereinbarten Leistung inkl. MwSt. zu bezahlen.
  1. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel mindestens in Textform ausübt.
  • Ein Nichterscheinen des Kunden, in Bezug auf den geschlossenen Beherbergungsvertrag, zum gebuchten Anreisetag und ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels hat eine Berechnung von 90% der vertraglich vorgebuchten Leistung inkl. MwSt. für den gesamten Aufenthaltszeitraum zufolge. Bei Nichterscheinen des Kunden erlischt jeglicher Anspruch auf die vorgebuchte Leistung gegenüber dem Hotel.
  1. Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen (insbesondere auf Kundenwunsch hergestellte Waren/Dienstleitungen, Blumen, Eintrittskarten), die infolge der Stornierung nutzlos werden oder nicht anderweitig veräußert werden können, sind vom Kunden zu 100% gegenüber dem Hotel zu den vertraglich vereinbarten Preisen inkl. MwSt. zu bezahlen.

 

  1. Sonstige Hotelleistungen (insbesondere gebuchte Behandlung im SPA, Tischreservierung Restaurants), die infolge der Stornierung des Kunden nicht wahrgenommen werden, sind vom Kunden gegenüber dem Hotel in Höhe von 90% der vertraglich vereinbarten Preisen inkl. MwSt. zu bezahlen.
  2. Dem Kunden steht jeweils in allen unter Ziffer 3 genannten Fällen der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder dieser nicht in Höhe der geforderten Pauschalen entstanden ist.

 

 

 

  1. Rücktritt des Hotels

 

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Nachfrage nicht auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht verzichtet.

 

  1. Wird eine vereinbarte oder auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangte Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Darüber hinaus kann das Hotel Schadensersatzansprüche basierend auf der vertraglich vereinbarten Leistung gegenüber dem Kunden geltend machen.

 

  • Das Hotel ist berechtigt, vom Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, insbesondere, wenn

 

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, (insbesondere: Streik, Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, Politische Unruhen),
  • Zimmer und Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z. B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden (z.B.

 

Stand 2022

 

 

 

 

 

artfremde Nutzung, ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Hotel, zu Zwecken einer privaten/geschäftlichen Feierlichkeit oder Meetings),

  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist,

 

  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist,

 

  • das Hotel geschlossen wird,

 

  • der Kunde die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat,

 

  • der Kunde gegen die im Absatz 5. V. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt,

 

  • ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wird.

 

IV.

Soweit die Unterbringung des Gastes im Hotel aus wichtigem Grund nicht möglich ist, ist das Hotel berechtigt, den Kunden in einem anderen Hotel mit vergleichbaren Standard und zu gleichen Konditionen unterzubringen. Regressansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

 

  1. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

 

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 

  1. Gebuchte Zimmer oder Chalets stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Kunden, die vor 16:00 Uhr anreisen, können je nach Verfügbarkeit und nach schriftlicher Bestätigung durch das Hotel ihre Zimmer gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von EUR 50,00 beziehen. Alternativ steht dem Kunden grundsätzlich die Möglichkeit offen, den Zugang zum SPA Bereich ab 10:00 Uhr am Tag der Anreise gegen eine Gebühr von EUR 20,00 zu erwerben (Preis p.P.).

 

 

 

  • Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel für die weitere Nutzung des Zimmers bis maximal 15:00 Uhr, eine Gebühr in Höhe von EUR 50,00 verlangen. Bei einer Inanspruchnahme nach 15:00 Uhr fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe des tagesaktuellen Zimmerpreises der genutzten Kategorie an. Alternativ steht dem Gast die Möglichkeit offen den Zugang zum SPA Bereich zwischen 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr am Tag der Abreise gegen eine Gebühr von EUR

 

20,00 zu erwerben (Preis p.P.). Etwaige weitere Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben vorbehalten.

 

  1. Der Kunde kann sein Gepäck nach Check Out bis zur Abreise (längstens jedoch bis zu 8 Stunden) an der Hotel Rezeption deponieren. Eine Haftung des Hotels ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

  1. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer, Räumlichkeiten, Flächen oder Einrichtungsgegenständen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, kommerziellen Zwecken, Feierlichkeiten, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. § 540 Abs. 1 S. 2 BGB findet im geschäftlichen Verkehr keine Anwendung.
  2. Dass Erstellen von Bild-/Video- und Tonaufnahmen für kommerzielle Zwecke ist nur nach schriftlicher Einverständniserklärung (Drehgenehmigung) durch das Hotel erlaubt. Diese Nutzung kann jederzeit räumlich und zeitlich begrenzt werden und ist mit einer Motivgebühr, abhängig der genutzten Hotelleistung, verbunden. Bei Erstellung von Bild-/Video- oder Tonaufnahmen ohne vorliegende schriftliche Einverständniserklärung (Drehgenehmigung) durch das Hotel, behält sich das Hotel weitere rechtliche Schritte vor.

 

VII. Bei Bild-/Video- und Tonaufnahmen für private Zwecke behält sich das Hotel das Hausrecht vor, insbesondere bei Störungen des regulären Hotelbetriebes, die Bild-/Video- und Tonaufnahmen zu unterbinden.

VIII. Bei unsachgemäßer Zimmernutzung, wie z.B. Rauchen in ausgewiesenen Nichtraucherbereichen oder erhebliche über den normalen Gebrauch hinausgehende Verschmutzungen, behält sich das Hotel vor, eine Zimmerentreinigungsgebühr in Höhe von 150,00 € zu erheben. Generell behält sich das Hotel vor, den tatsächlich entstandenen Aufwand für Sonderreinigungen und insbesondere Reparatur/Neubeschaffung

 

Stand 2022

 

 

 

 

 

beschädigter Gegenstände und Einrichtungen dem Kunden in Rechnung zu stellen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben angegebene Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  1. Schlüsselverlust: Bei Nichtrückgabe oder Verlust des Zimmerschlüssels, ist der Gast verpflichtet, die Kosten der Ersatzbeschaffung und den Austausch des Schließzylinders zu tragen. Das Hotel ist berechtigt, diese Kosten mit pauschal 75,00 Euro (brutto) zu berechnen. Den Parteien steht jeweils der Nachweis frei, dass ein Schaden nicht, oder geringer oder höher als der vorgenannte Pauschalbetrag entstanden ist.

 

  1. Haftung des Hotels, Verjährung

 

  1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel ab Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Die sofortige Störungsbeseitigung kann nicht in jedem Fall garantiert werden (insbesondere aufgrund nicht sofort abstellbarer technischer Defekte, für die Beseitigung Leistungen Dritter erforderlich sind). Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten, bzw. zumutbare oder geringfügige Mängel

 

übergangsweise hinzunehmen.

 

  1. Das Hotel haftet nicht, sofern einzelne technischen Komponenten wie z.B. Internetzugang, aufgrund höherer Gewalt dem Kunden nicht zur Verfügung gestellt werden können.
  • Sofern während des gebuchten Aufenthaltes des Kunden Veranstaltungen im Hotel, durch das Hotel selbst oder Dritte stattfinden und sich aus diesen eine für den Kunden wahrgenommene Lärmbelästigung, oder eine sonstige für den Kunden empfundene Unannehmlichkeit ergeben sollte, schließt das Hotel, soweit die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, Schadensersatz- oder Regressansprüche aus.

IV.

Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde ist verpflichtet für die Unterbringung von Wertsachen, gleich welcher Art, den Hotel- oder Zimmersafe zu nutzen. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten u.a. mit einem Gesamtwert von mehr als € 800 oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als € 3.500 übernimmt das Hotel keine Haftung. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel zu treffen.

  1. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt.

 

 

Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf; danach werden sie ohne weiteren Hinweis verwertet oder

 

vernichtet. Das Hotel übernimmt - auf Wunsch – und gegen Entgelt für die entstanden Portogebühren,

 

Verpackungsmaterial und Verwaltungsgebühren, die Nachsendung derselben.

VI.

Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird,

 

kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem

 

Hotelgrundstück abgestellter oder rangierender Kraftfahrzeuge/Motorräder und ähnliches sowie deren Inhalte

 

haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

VII.

Weckaufträge werden durch das Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt, eine weitere Haftung durch

 

entstandenen Schaden, gleich welcher Art, der in Zusammenhang mit einem Weckauftrag stehen könnte, wird

 

ausgeschlossen.

VIII.

Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die

 

Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt für die entstandenen Portogebühren,

 

Verpackungsmaterial und Verwaltungsgebühren, die Nachsendung derselben.

IX.

Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der

 

kenntnisabhängigen, regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren

 

kenntnisunabhängig in fünf Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Die

 

Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen

 

Pflichtverletzung des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen oder einer Verletzung von Leben, Körper oder

 

Gesundheit beruhen.

 

Stand 2022

 

 

 

 

 

  1. Schlussbestimmung

 

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beherbergungen im Marienhöh bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

 

III. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr

 

Bonn. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

 

 

 

  1. EU-Verbraucherschlichtungsstelle

 

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten ("OS-Plattform") eingerichtet hat: ec.europa.eu/consumers/odr

Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

 

VI.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.