Ferienhaus Neu

Das “Ferienhaus Neu” in Lauschied bietet auf 120 qm Platz für bis zu 5 Personen in zwei Doppel- und...

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Zimmer

Ferienhaus, Dusche, WC, 3 Schlafräume

Infos zur Unterkunft

Adresse & Kontakt

Kontaktdaten

Telefon: (0049) 2272 904066
E-Mail: info@ferienhaus-neu.de
Webseite: http://www.ferienhaus-neu.de

Adresse

Abtweilerstraße 6
55568 Lauschied (DE)

Weitere Informationen

Im Preis enthalten sind die gesetzliche Mehrwertsteuer, sämtliche Energiekosten, Internet (WIFI), Telefon (Deutschlandweit, mobil und Festnetz, keine Sonderrufnummern), Bettwäsche, Handtücher, Endreinigung

Anreise 0:00 bis 24:00 Uhr. Schlüsseltresor am Haus. Schlüsselcode wird mit Buchungsbestätigung mitgeteilt.

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Das “Ferienhaus Neu” in Lauschied bietet auf 120 qm Platz für bis zu 5 Personen in zwei Doppel- und einem Einzelschlafzimmer. Es wurde etwa Mitte des 19. Jahrhunderts erbaut und befindet sich seit dem in Familienbesitz. 1955 wurde es teilweise abgerissen und neu aufgebaut. Im Laufe der folgenden Jahrzehnte wurde es immer wieder an den aktuellen Stand angepasst. Im Sommer 2012 wurde es komplett renoviert und zum Ferienhaus umgebaut und neu ausgestattet. Beide Wohnzimmer sind mit Sat-Fernseher ausgestattet. Telefon (deutsches Festnetz) und Internet sind im Preis inbegriffen. Eine Tauschbibliothek bietet Gelegenheit, mal wieder zu lesen. Waschmaschine und Trockner ermöglichen auch längere Aufenthalte. Ein kleines Lebensmittelgeschäft nur wenige Gehminuten vom Haus entfernt ermöglicht eine ortsnahe Versorgung. Weitere Informationen unter www.ferienhaus-neu.de.
Allgemeine Mietbedingungen Ferienhaus Neu, Abtweiler Straße 6, 55568 Lauschied 1. Vertragsabschluss Der Mietvertrag über das anliegend beschriebene Ferienaus ist verbindlich geschlossen, wenn der Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist und der Gesamtmietpreis auf das Konto des Vermieters eingegangen ist. Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. 2. Mietpreis und Nebenkosten In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (z.B. Endreinigung), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. 3. Kaution Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 100 €. Die Kaution ist zusammen mit dem Gesamtmietpreis zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet. 4. Mietdauer / Inventarliste Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr in vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt der Vermieterin oder der von dieser benannten Kontaktperson bis spätestens 11.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche Spülen des Geschirrs Entleeren der Papierkörbe & Mülleimer Reinigung des Backofens, falls in Benutzung 5. Rücktritt durch den Mieter Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: AGB Ferienhaus Neu, Seite 2 von 3 Rücktritt bis zum 60. Tag vor Beginn der Mietzeit: 30% des Mietpreises Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50% des Mietpreises, danach und bei Nichterscheinen 90% des Mietpreises. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommenen Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen! 6. Kündigung durch den Vermieter Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Gesamtmietpreis, Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. 7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnliche Umstände Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten. 8. Pflichten des Mieters Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäuden gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm benannten Kontaktperson anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Waschbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Müll ist entsprechend getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. AGB Ferienhaus Neu, Seite 3 von 3 9. Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc...). Der Vermieter haftet nicht für auf oder um das Grundstück gesichert oder ungesichert abgestellte Sportgeräte wie Fahrräder, Kickboards oder ähnliches! 10. Tierhaltung Tiere, insbesondere Hunde oder Katzen dürfen nur nach gesonderter Absprache mitgebracht oder in dem Ferienhaus verwahrt werden. Der Mieter haftet unbegrenzt für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden. 11. Änderungen des Vertrages Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform. 12. Hausordnung Das Rauchen ist im gesamten Haus absolut untersagt! Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Nachbarn durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen. 13. Rechtswahl und Gerichtsstand Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute , juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart