Ferienwohnungen Baldauf

Schöne Ferienwohnung mit 2 ZKB, Gäste-WC, separatem Eingang, Terasse.

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Zimmer

2-Bettwohnung
Ferienwohnung Baldauf II

Infos zur Unterkunft

Adresse & Kontakt

Kontaktdaten

Telefon: (0049) 671 75057
E-Mail: joachim.baldauf@t-online.de
Webseite: http://www.baldauf-ferienwohnung.de

Adresse

Lessingstraße 9-11
55543 Bad Kreuznach (DE)

Weitere Informationen

Längere Aufenthalte auf Anfrage möglich.

Schöne Ferienwohnung mit 2 ZKB, Gäste-WC, separatem Eingang, Terasse.
In der Nähe befindet sich eine Bushaltestelle.

Anreise ab 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Abreise bis 10.00 Uhr

Eine Anreise zu einem späteren Zeitpunkt muss mit dem Vermieter abgesprochen werden.

Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen der Ferienwohnung Baldauf

Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und der Ferienwohnung Baldauf zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

1.Vertragsschluss,Verpflichtungen der Buchungsperson

1.1 Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage(z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Kunden vorliegen.

1.2 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder über das Internet erfolgen.

1.3 Der für Mitreisende buchende Gast oder andere Auftraggeber der Buchung (Firmen, Vereine, Gruppenverantwortliche) haben für alle Vertragsverpflichtungen von gebuchten Gästen, für welche die Buchung erfolgt, wie für ihre eigenen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

1.4 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln.

1.5 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.

1.6 Unterbreitet der Gastgeber auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw., der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.

2.Reservierungen

2.1 Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich.

2.2 Ist keine Reservierung ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1 dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für den Gastgeber und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.

  1. Preise und Leistungen, Preiserhöhungen

3.1 Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe sowie Entgelt für Wahl- und Zusatzleistungen.

3.2 Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftragsgeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftragsgeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.

3.3 Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich An- und Abreisetermin, Aufenthaltsdauer, Verpflegungsart, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der Gastgeber ein Umbuchungsentgelt von Euro 30,-- pro Änderungsvorlage verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.

 

  1. Zahlung

4.1 Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsbeginn zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.

4.2 Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sowie Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.

  1. Rücktritt und Nichtanreise

5.1 Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises und der Entgelte für >Zusatzleistungen bestehen.

5.2 Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft ( z. B. Nichtraucher-zimmer, Familienzimmer ) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

5.3 Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

5.4 Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Beherbergungsbetrieb die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen ( einschließlich aller Nebenkosten ), jedoch ohne Berücksichtigung der Kurtaxe : Bei Ferienwohnungen 90%.

5.5 Dem Gast/ dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast bzw. der Auftragsgeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

5.6 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.

  1. Pflichten des Kunden, Kündigung durch den Gastgeber

6.1 Soweit eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen wurde, kann die Unterkunft nur von dem Gast in Anspruch genommen werden, für den sie gebucht wurde. Eine anderweitige Belegung, insbesondere eine Untervermietung, bei gewerblichen Auftraggeber insbesondere auch die Weitergabe von Unterkunftskontingenten, sind nicht gestattet.

6.2 Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Beherbergungsbetriebs selbst, nur bestimmungsgemäß, nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.

6.3 Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

6.4 Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

  1. Haftungsbeschränkung

Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftragsgeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

 

 

  1. Verjährung

8.1 Vertragliche Ansprüche des Gastes gegenüber dem Gastgeber aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

8.2 Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.

8.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast/Auftraggeber von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Gastgeber als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

8.4 Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Gastgeber die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand

9.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. Auftraggebers und dem Gastgeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

9.2 Soweit bei zulässigen Klagen des Gastes, bzw. des Auftraggebers gegen den Gastgeber im Ausland für deren Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Gastes/Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

9.3 Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.

9.4 Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.

9.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwen