Haus Alexandra

DTV **** Haus Alexandra in Schöneberg/Hunsrück bei Stromberg unser Haus liegt an einem Südhang am...

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Zimmer

Ferienwohnung Nr. I

Infos zur Unterkunft

Adresse & Kontakt

Kontaktdaten

Telefon: +49 67248206
E-Mail: haus@gaedke-fewo.de
Webseite: http://www.gaedke-fewo.de

Adresse

Gartenstr. 28
55444 Schöneberg (DE)

Weitere Informationen

WLAN und Telefonieren ins deutsche Festnetz kostenlos.

Incl. Bettwäsche, Handtücher, Heizung, Wasser, Strom im Preis

Kaution 100,00€

wird mit der Restzahlung fällig diese wird nach 5 Werktagen erstattet per Überweisung.

Die Anreise ist von 15 Uhr bis 17 Uhr möglich. Die Abreise ist zwischen 8 Uhr und 10 Uhr

Andere An- und Abreisezeiten sind nach Rücksprache möglich. Bitte melden Sie sich ggf. rechtzeitig bei uns für eine Absprache.

Die Schlüsselübergabe erfolgt persönlich vor Ort/ über einen Schlüsselkasten. Den Code dazu erhalten Sie rechtzeitig vor der Anreise.

Ein Babybett/Zustellbett kann auf Anfrage kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Haustiere sind nicht erlaubt.

DTV **** Haus Alexandra in Schöneberg/Hunsrück bei Stromberg

unser Haus liegt an einem Südhang am Rande des Soonwaldes in der Nähe eines Freizeitparks,  ruhig und zentral gelegen Ausgangspunkt für viele Aktivitäten.

Wir sorgen für den vollen Komfort in Ihrem Feriendomizil, denn uns ist es sehr wichtig, dass Sie sich im Urlaub in den schönsten Tagen im Jahr besonders wohl fühlen.

In der näheren Umgebung finden Sie umfangreiche Möglichkeiten zum Wandern, Joggen, Nordic Walking, Reiten, Tennis, Golfen, Draisinenfahren, Mountainbiken DIMP, Schwimmen, ein Walderlebniszentrum, Barfußpfad, Schifffahrten a. d. Rhein, Weinproben.

Ausflüge entlang des Rheins von Bingen bis Koblenz (Weltkulturerbe), nach Mainz, Wiesbaden, Rüdesheim, zur Loreley, zur Mosel, sowie in die nah gelegenen Kurstädte im Nahetal Bad Kreuznach, Bad Münster a. Stein und Bad Sobernheim, in die Edelsteinstadt Idar-Oberstein, zum Soonwaldsteig oder Rheinsteig sind weitere Optionen.

Familienfreundliche Annehmlichkeiten

  • Büroarbeitsplatz für Ihre Homeoffice-Bedürfnisse
  • Kinderhochstuhl 
  • Waschmaschine und Wäschetrockner für längere Aufenthalte stehen nach Absprache zur Verfügung
  • Ideal für Familien, Singles und Geschäftsreisende
  • Nichtraucherwohnung

Check-In ab 15.00 Uhr / Check-Out bis 10.00 Uhr

Anreise über die Autobahn A61, Abfahrt Nr.47 Waldlaubersheim, am zweiten Kreisel 1.Ausfahrt nach Schweppenhausen, K 29 bis Schöneberg, am Ortseingang erste Straße rechts abbiegen in die Stromberger Straße, dann links abbiegen in die Gartenstraße

Allgemeine Mietbedingungen

  1. Vertragsschluss

Der Mietvertrag tritt ist verbindlich geschlossen, wenn der Mieter eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter erhält und die vereinbarte Anzahlung beim Vermieter innerhalb von 14 Tagen nach Bestätigung durch den Vermieter eingegangen ist.

Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

  1. Anzahlung und Restzahlung

Zum Vertragsabschluss muss eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises erfolgen. Mit Eingang dieser Zahlung beim Vermieter tritt der Mietvertrag für beide Seiten verbindlich in Kraft.

Die Restzahlung ist in spätestens 7 Tage vor Mietbeginn zu leisten.

  1. Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten für Strom, Heizung und Wasser.

Zusätzliche Pflichtkosten, die bei jedem Vertragsabschluss auf den Mietpreis addiert werden, sind die Endreinigungspauschale, sowie die Kaution.

Haben die beiden Vertragsparteien ausdrücklich eine Zusatzleistung vereinbart (Zwischenreinigung), deren Inanspruchname dem Mieter freigestellt sind, werden diese Nebenkosten gesondert in Rechnung gestellt.

  1. Kaution

Pro Mietvertrag und Haus ist eine Kaution von Höhe von 100€ zu leisten. Die Kaution zahlt der Mieter an den Vermieter als Sicherheit für die überlassenen Einrichtungs- & Ausstattungsgegenstände. Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird dem Mieter spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Vermieter zurückerstattet.

  1. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

Rücktritt bis zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit: die Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtmietpreises wird vom Vermieter einbehalten.

Rücktritt danach und bei Nichterscheinen: Der Mieter hat 80% des Gesamtmietpreises dem Vermieter zu zahlen.

Wurde die Kaution dem Vermieter schon gezahlt, wird diese in jedem Fall zurück erstattet.

Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten.

Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.

Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

  1. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution, etc.) nicht fristgerecht leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

  1. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

  1. Mietdauer/ Inventarliste

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter zwischen 15-17 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise danach erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen.

Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen.

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10:00 Uhr geräumt in besenreinen Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen des Geschirrs, Abziehen der Bettwäsche, Entleeren der Mülleimer.

  1. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachte Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instantsetzung.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

  1. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß §536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen