Landhotel Karrenberg

Profitieren Sie von unserer besonderen Lage -Riesengroßes Außengelände mit 30.000qm Fläche -Tolle...

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Zimmer

Rennrad und Wellness
Doppelzimmer Dusche/WC, TV
Doppelzimmer, Dusche, WC, Standard
Doppelzimmer ohne Frühstück
Doppelzimmer, Dusche, WC, Standard mit 1x Abendess
Rennrad & Wellness Doppelzimmer
Doppelzimmer mit Halbpension
Familienzimmer, Dusche/WC, TV
Familienzimmer ohne Frühstück
Familienzimmer mit Halbpension
Einzelzimmer, Dusche/WC, TV
Einzelzimmer ohne Frühstück
Rennrad & Wellness Einzelzimmer
Einzelzimmer mit Halbpension
Zweibettzimmer Dusche/WC, TV
Zweibettzimmer ohne Frühstück
Zweibettzimmer mit Halbpension
Appartement/Fewo, Dusche, WC, Wohn-/Schlafraum
Appartement/Fewo ohne Frühstück
Appartement/Fewo mit Halbpension

Infos zur Unterkunft

Adresse & Kontakt

Kontaktdaten

Telefon: +49 6763 93080
E-Mail: info@landhotel-karrenberg.de
Webseite: http://www.landhotel-karrenberg.de

Adresse

Straßheck 3
55481 Kirchberg (DE)

Weitere Informationen

Unser Restaurant ist geöffnet:

Freitag bis Mittwoch: 17:00 - 21:30 Uhr
Sonntag: 11:30 - 21:30 Uhr (warme Küche 12:00-14:00 und 17:00-20:30 Uhr)
Donnerstag Ruhetag

Profitieren Sie von unserer besonderen Lage -Riesengroßes Außengelände mit 30.000qm Fläche -Tolle Einzellage -Konzentriertes effektives Arbeiten im professionellem Rahmen -Diverse Sportmöglichkeiten -kostenlose Parkplätze direkt am Haus Unsere Tagungs- und Seminarräume verfügen über folgende Ausstattung - Tagungsraum mit Terrassenzugang - Beamer - Flipchart - Pinnwand - Moderatorenkoffer - W-LAN Alle Tagungsräume haben Tageslicht und sind verdunkelbar. Es befinden sich keine Säulen in den Räumen. Die Bestuhlung der Räume ist je nach Raumgröße als Kinobestuhlung, in U- und Blockform oder in parlamentarischer Form möglich

Das Landhotel Karrenberg finden Sie in idyllischer Einzellage im Stadtwald nahe Kirchberg, zentral im Hunsrück. Wir bieten 35 gemütliche Einzel-, Zweibett-, Doppel-und Familienzimmer mit Du/WC und teilweise Bad/WC. Die Zimmer verfügen zudem über Flatscreen-TV und Schreibtische.
In unserem Restaurant "Olla´s" mit Terrasse und Biergarten servieren wir feinbürgerliche & regionale Küche. Große Aussenfläche mit Liegewiese und Grillmöglichkeit – auch optimal für größere Gruppen, großer eigener Parkplatz und Garagenstellplätze. Der optimale Ausgangspunkt für Touren an Mosel, Nahe, Rhein und Hunsrück.

Ausonius, Traumschleife, Wandern, Landhotel, Karrenberg, Kinder, Familien, Tagung, Gruppen, Motorrad

Kostenlose Angebote: Parkplätze, W-Lan, TV-Raum, Tischtennis, Bolzplatz, Spielplatz, 3 ha großes Wald- und Wiesengelände.

Kostenpflichtige Angebote:
Gepäcktransfer und Transfer zum Bahnhof / Flughafen ist auf Anfrage möglich.

Urlaub mit Hund im Hunsrück

Alleinlagedirekt am Waldrand in der Nähe von Kirchberg gelegen, ist unser Hotel perfektfür Ihren Urlaub mit Hund im Hunsrück.

Beschreibung der Hundeleistungen:

    • erlaubte Hundezahl: maximal 2

    • Kosten pro Hund/Übernachtung: 8 €

    • Größe der Hunde: maximal Schäferhundgröße

    • Ausstattung für Hunde: Futternapf, Decke, Dreckweg-Tüten

    • Auslaufmöglichkeit für den Hund: Waldbereich zum Hotelgrundstück gehörend

    • Wanderweg in der Nähe: Ausoniusweg/Hunsrück Camino, Traumschleife Karrenberg

  • Besitzer haften für ihre Hunde (Hundehaftpflicht)

Check-in: 15:00 - 18:00 Uhr, Check-out bis 10:00 Uhr, andere Regelungen nach individueller Absprache

Anfahrt:
A 61 Köln-Ludwigshafen, Abfahrt Rheinböllen, B 50 bis Abfahrt Nieder Kostenz danach rechts in Richtung Kirchberg nach etwa 500 m beim Hinweisschild "Landhotel Karrenberg" rechts in den Wald einbiegen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Beherbergungsvertrag

STAND: 30. August 2019

GELTUNGSBEREICH

a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Landhotel Karrenbergs.

  1. b) Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB Bedingung wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.
  2. c) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
  3. VERTRAGSABSCHLUSS a) Wir freuen uns über Ihre Buchung im Landhotel Karrenberg. Mit Bestellung/Buchung von Zimmern, Räumen, Arrangements (Pauschalen) oder sonstigen Leistungen kommt nach mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Rückbestätigung des Hotels ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zwischen Ihnen (dem Gast) und dem Landhotel Karrenberg (Hotel) zustande. Alle weiteren durch das Hotel angeforderten Rückbestätigungen dienen ergänzend der internen Planung und sind für den Vertragsschluss nicht maßgeblich.
  4. b) Sollte es sich um eine Bestellung/Buchung für mehrere Gäste handeln, so haftet der Besteller für alle von ihm angemeldeten Gäste/Teilnehmer und für sämtliche aus diesem Vertrag begründeten Verbindlichkeiten.
  5. c) Sollte die Reservierungsbestätigung des Hotels in einem oder mehreren Punkten von Ihrer Bestellung/Buchung abweichen, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern Sie (der Gast) nicht unverzüglich widersprechen, spätestens jedoch mit Check-In (Annahme der Leistungen).
  6. d) Sollte die Buchung über einen Vermittler (z.B. Reiseportale wie HRS.de oder booking.com) getätigt werden, erfolgt die Bestätigung des Vermittlers gegenüber dem Gast ausschließlich hilfsweise. Die Buchung kann vom Landhotel Karrenberg aus wichtigem Grund zurückgewiesen werden (Überbuchung, falsche Raten, etc.).
  7. e) Wird für eine Reservierung/Buchung vom Hotel eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage/ Rückbestätigung gegenstandslos.

III. AN- UND ABREISE a) Der Zimmerbezug (Check-In) ist ab 15.00 Uhr des Anreisetages möglich. Die Zimmerrückgabe (Check-Out) muss bis 10.00 Uhr des Abreisetages erfolgen.

  1. b) Sollten Sie nach 10.00 Uhr abreisen wollen (late-Check-Out), bitten wir Sie um Anfrage an der Rezeption. Sofern das Landhotel Karrenberg dem Late-Check-Out zustimmt, ist bei Abreise bis 18.00 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18.00 Uhr der volle Übernachtungs-preis einer Verlängerungsnacht zu zahlen. Wir bitten Sie bei reservierten Zimmern um Anreise bis spätestens 18.00 Uhr. Sollte vorab keine Spätanreise nach 18.00 Uhr mitgeteilt werden oder Ihre Reservierung nicht ganz oder teilweise vorausbezahlt sein, so kann das Hotel über die Zimmer anderweitig verfügen.
  2. LEISTUNGEN a) Dauer und Umfang der vertraglichen Leistungen des Hotels ergeben sich aus den Angaben der jeweils gültigen Preisliste, der Homepage des Hotels oder den getroffenen Vereinbarungen. Von der gültigen Preisliste abweichende Vereinbarungen müssen zwischen Ihnen (dem Gast) und dem Hotel erfolgen und vom Hotel schriftlich rückbestätigt worden sein. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorherigen Preise ihre Gültigkeit.
  3. b) Alle Angebote erfolgen freibleibend. Angebote, die postalisch, per E-Mail oder Fax übermittelt werden, haben eine maximale Gültigkeit von 7
  4. c) Unsere Halbpension umfasst ein Frühstück in Buffetform und ein 3-Gang-Wahlmenü oder Buffet zum Abendessen.
  5. d) Nimmt der Gast, gleich aus welchem Grund, ein Mahlzeiten nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, noch auf Minderung zu. Dies gilt auch für anteilige Rückvergütung.
  6. e) Die in der aktuellen Preisliste oder in sonstigen Listen und Bestäti-gungen angegebenen Preise enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit geltende Mehrwertsteuer.
  7. f) Sollte nach Vertragsabschluss eine Erhöhung der MwSt. erfolgen, müssen wir diese Erhöhung weiterberechnen. Insofern zwischen Ver-tragsabschluss und Anreisedatum mehr als 6 Monate liegen, behalten wir uns darüber hinaus vor, Preisänderungen ohne Vorankündigung vorzunehmen.
  8. ZAHLUNG a) Als Garantie einer Gruppen-Reservierung ab 10 Personen ist eine Anzahlung von 50 % bis 30 Tage nach Buchungs-bestätigung zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens bei Abreise zu leisten, insofern keine andere schriftliche Vereinbarung zwischen dem Besteller und dem Hotel besteht.
  9. b) Sollte vom Hotel keine andere Vorauszahlung erbeten worden sein, ist der Gesamtbetrag Ihrer Buchung/Reservierung bei Abreise fällig.
  10. c) Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 5 Tagen kann das Hotel eine Zwischenrechnung erstellen.
  11. d) Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere der Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Hotel vorbehalten.
  12. e) Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so ist er dennoch zur Zahlung der gebuchten/bestätigten Gesamtleistung verpflichtet. Ausnahmen hiervon sind ausgeschlossen; außer der Gast weist nach, dass das Hotel eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.
  13. f) Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist Kirch-berg/Hunsrück. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
  14. g) Zahlungen von Kreditkartenunternehmen erfolgen lediglich erfüllungshalber.
  15. h) Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung, vor-behaltlich einer abweichenden Vereinbarung, binnen 10 Tagen ab Zu-gang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
  16. STORNIERUNGEN UND GEBÜHREN Ein Rücktritt des Kunden von dem geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktritts-recht besteht oder wenn das Landhotel Karrenberg der Vertragsauf-hebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktritts-rechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. Wurde ein Termin für die kosten-freie Ausübung des Rücktrittsrechts vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatz-ansprüche auszulösen.

Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.

Grundsätzlich gilt, außer es wurde eine andere Frist im Angebot, der Bestätigung oder im Vertrag schriftlich festgelegt, folgende Regelung bei Individualbuchungen (bis 10 Zimmer oder 10 Übernachtungen):

Von Sonntag bis einschließlich Donnerstag ist eine kostenfreie Stornierung bis 2 Tage vor Anreise möglich.

Von Freitag bis einschließlich Samstag ist eine kostenfreie Stornierung bis 7 Tage vor Anreise möglich.

An Feiertagen und deren angrenzenden Wochenenden ist eine kostenfreie Stornierung bis 30 Tage vor Anreise möglich.

Buchungen ab 10 Zimmern oder mit mehr als 10 Übernachtungen werden als Gruppenbuchungen betrachtet. Hier gilt folgendes kostenfreies Rücktrittsrecht, außer es wurde eine andere Frist im Angebot, der Bestätigung oder im Vertrag schriftlich festgelegt:

Von 10 bis 20 Übernachtungen bis 30 Tage vor Anreise

Von 21 bis 35 Übernachtungen bis 60 Tage vor Anreise

Von 36 bis 90 Übernachtungen bis 90 Tage vor Anreise

ab 91 Übernachtungen bis 120 Tage vor Anreise

Ist ein Rücktrittsrecht erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht, und stimmt das Landhotel Karrenberg einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Landhotel Karrenberg den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Landhotel Karrenberg hat die Einnahmen aus ander-weitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwend-ungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann das Landhotel Karrenberg die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen anrechnen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

VII. HAFTUNG a) Der Gast oder der Veranstalter haften dem Hotel ohne Verschuldensnachweis für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.

  1. b) Bei Schlüsselverlust durch den Gast bzw. Vertragspartner haftet dieser für den Austausch der Schließanlage.
  2. c) Bei einem durch den Gast bzw. Vertragspartner ausgelösten Fehl-alarm haftet dieser für alle dem Hotel hieraus entstehenden Schäden (Feuerwehr- und Personaleinsatz, etc.).
  3. d) Für mitgebrachte oder gelieferte Speisen (z.B. Hochzeitstorten) sowie mitgenommene Speisen aus dem Restaurant können wir keinerlei Haftung übernehmen.
  4. e) Das Hotel haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner gegenüber nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt insbesondere Wasserschäden unmöglich wird. Das Hotel bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
  5. f) Das Hotel haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen der §§ 701 f BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.500,00 Euro) für Geld und Wertsachen nicht, es sei denn, das Hotel oder sein Personal trifft ein nachweisbares Verschulden, oder die Wertgegen-stände bzw. das Geld wurden dem Hotel gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung über­lassen.
  6. g) Bringt der Gast ein Kfz mit, und wird dies auf einem vom Hotel be-reitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung auf Schäden, die nachweislich durch Mitarbeiter des Hotels verursacht werden.
  7. h) Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Hotels ist ausgeschlossen.

VIII. KÜNDIGUNG a) Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck, so steht dem Hotel ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

  1. b) Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine geplante Gast-Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, kann das Hotel das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos kündigen.

 Der Anspruch des Hotels auf die vereinbarte Vergütung bleibt in diesen Fällen trotz außerordentlicher Kündigung bestehen.

  1. c) Ein außerordentliches Kündigungsrecht seitens des Hotels gilt ebenfalls bei höherer Gewalt oder innerer Unruhen.
  2. GUTSCHEINE Gutscheine sind einlösbar, sobald die entsprechende Zahlung auf dem Geschäftskonto des Hotels eingegangen ist. Der Original-Gutschein ist bei Anreise vorzu­legen. Das Hotel kann bei fehlender Vorlage die Leistung verweigern.
  3. SONSTIGES a) Die Überlassung von Räumen und sonstigen Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung derselben an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung durch das Hotel zulässig.
  4. b) Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden.
  5. c) Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art, kann der Gast hieraus nicht herleiten. Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden nur auf Anfrage gegen Erstattung der Versandkosten nachgesandt. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
  6. d) Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch das Hotel ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.
  7. e) Insofern Ausflüge, Transfer-, Schiffs- und Busfahrten oder weitere Leistungen von einem Dritten im Auftrag des Hotels erbracht werden, haftet dieser dem Gast gegenüber gemäß seiner jeweiligen AGB bzw. gültiger rechtlichen Bestimmungen. Die Haftung des Hotels ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  8. f) Bei Veranstaltungen im Landhotel Karrenberg ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um den üblichen Tischschmuck handelt.
  9. g) Bei Feierlichkeiten wird ab 01.00 Uhr ein Servicezuschlag von 30€ pro Servicekraft und pro angefangener Stunde erhoben. Den Bedarf der Servicekräfte behält sich die Serviceleitung vor.
  10. h) Es gilt die Hausordnung des Landhotels Karrenberg. Auf andere Gäste ist Rücksicht zu nehmen. Ab 22.00 Uhr ist eine angemessene Nachtruhe einzuhalten. Auf Ordnung, Sauberkeit, einen sparsamen Energieverbrauch sowie einen sorgsamen Umgang mit dem Gebäude und dessen Inventar ist zu achten.
  11. i) Bei Anmeldung von mehreren Personen sowie bei Gruppen-, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind dem Hotel bis 3 Tage vor Ankunft/Veranstaltungsbeginn die Anzahl und ggf. Teilnehmer-namenslisten zu senden. Politische Veranstaltungen sind bei der Anfrage deutlich zu kennzeichnen.
  12. j) Die Kommunikation und Bewerbung von Reisen, die mit einem Aufenthalt im Hotel verbunden sind, bedarf einer vorherigen schrift-lichen Genehmigung der jeweiligen Werbemaßnahme durch das Hotel. ALLGEMEINES a) Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seine Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des Hotels Kirchberg / Hunsrück als vereinbart.
  13. b) Sollte eine der genannten Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt eine, ihr möglichst nahe kommende, wirksame Regelung in Kraft.
  14. c) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  15. d) Das Landhotel Karrenberg nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
  16. e) Mit der Anerkennung der Geschäftsbedingungen bestätigt der Gast, dass er die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat.