Weinhotel Meisenheimer Hof

Im Herzen von Meisenheim - Weinhotel seit 1699 Meisenheim. Eine Stadt »en miniature« als einzige...

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Zimmer

Standardzimmer
S Goldloch
S Kupfergrube
Komfort
Christian IV
S Kapellenberg
Karl XII - König von Schweden
Kino
Kloster Disibodenberg
Su Hermannshöhle
Suite
Su Montfort Suite
Doppelzimmer, Dusche oder Bad, WC, 1 Schlafraum

Infos zur Unterkunft

Adresse & Kontakt

Kontaktdaten

Telefon: (0049) 6753 1237780
E-Mail: mail@meisenheimer-hof.de
Webseite: http://meisenheimer-hof.de

Adresse

Obergasse 33
55590 Meisenheim (DE)

Weitere Informationen

Im Herzen von Meisenheim - Weinhotel seit 1699

Meisenheim. Eine Stadt »en miniature« als einzige im Südwesten Deutschlands seit über 500 Jahren von Kriegen verschont und daher voll wunderbarer Bausubstanz. Wiege schwedischer und bayrischer Könige, verwoben mit europäischer Geschichte, eingebettet in eine sanfte Natur, von südlich heiterem Charme, vor den Toren einige der besten Weinberge der Welt …
Teil dieser Stadt, Teil dieser Kultur zu sein, ist Programm unseres Hotels. Im prächtigen barocken Hauptgebäude befand sich seit mindestens 1699 ein Gasthof. 2013 als Weinhotel von Grund auf neu definiert, haben wir unser Haus so gestaltet, dass wir hier selbst gerne Gast wären.

Unsere 24 Hotelzimmer und Suiten sind Themenzimmer. Die meisten heißen nach berühmten Weinbergen an der Nahe wie »Kloster Disibodenberg«, »Goldloch«, »Frühlingsplätzchen«, »Kupfergrube«, »Hermannshöhle«, »Bastei« … Ihre ganz individuelle Einrichtung nimmt Bezug auf den Weinberg und die prominenten Winzer, die die Weinberge pflegen und Paten der Zimmer sind. Andere Räume erinnern an historische Persönlichkeiten mit Bezug zur Meisenheimer Geschichte. Ob englische Prinzessin oder schwedischer König, lassen Sie sich überraschen …

Moderner Komfort ist selbstverständliche Basis, aber der ganz eigene Stil prägt das Erlebnis, auch bei unserem besonderen Logenplatz, dem Zimmer »Im Kino«. Umgeben von originalen Accessoires erleben Sie Ihre ganz eigene Vorstellung. In unserem Haus existierte tatsächlich ein halbes Jahrhundert ein Kino mit Saal für 350 Personen. Für die Hotelgäste stehen z.B. eine exklusive Dach- und Ruheterrasse und der Kräutergarten zur Verfügung. Oder Sie lesen die »Meisenheimer Novelle« in den Fauteuilles unserer Bibliothek?

Herzlich Willkommen!

Inklusivleistungen sind abhängig von der gewählten Rate.

Unabhängig von der Kategorie erwartet in Ihrem Zimmer eine Flasche Wasser für Ihren Aufenthalt und kostenfreies W-Lan. Der hoteleigene Parkplatz kann nach Verfügbarkeit kostenfrei genutzt werden.

Gegen Aufpreis können Haustiere mit übernachten. Die Verfügbarkeit ist im Vorfeld zu prüfen.

Unsere Zimmer garantieren wir ab 15 Uhr, nach Verfügbarkeit stellen wir diese gern auch früher zur Verfügung.
Die Anreise sollte bis 18 Uhr erfolgen. Bei späteren Anreisen bitten wir um vorherige Mitteilung.
Unsere Zimmer stehen Ihnen am Abreisetag bis 11 Uhr zur Verfügung.

Der Check-in erfolgt über die Rezeption in der Obergasse 27. Gerne begleitet man Sie persönlich in Ihr Zimmer.

Unserer kostenfreier Parkplatz befindet sich auf der rückwärtigen Seite des Hotel in der Straße "Stadtgraben".

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG
Stand 06.2024

  1. Geltungsbereich

Die AGB gelten für alle Veranstaltungen in allen Geschäftsräumen des Unternehmens, einschließlich des Boos von Waldeckschen Hofs, dem Kochhaus und dem Weingut der Klostermühle Odernheim sowie für Veranstaltungen und Dienstleistungen der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG, die außerhalb der Geschäftsräume erbracht werden; weiterhin für die Vermietung von Zimmern und schließlich für alle weiteren in Zusammenhang mit Veranstaltung und Zimmervermietung stehenden Leistungen und Lieferungen der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG.

  1. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG zustande. Der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.

  1. Zimmerbereitstellung, Übergabe, Rückgabe

Gebuchte Zimmer oder Veranstaltungsräume stehen dem Gast nur zur vereinbarten Zeit zur Verfügung.

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, gebuchte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr bezogen werden. Geschieht dies nicht, kann das Hotel über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

Am Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm durch spätere Räumung entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des Zimmerpreises in Rechnung stellen. Der Kunde hat dem Service des Hauses eine Abreise nach 11.00 Uhr bis spätestens 22.00 Uhr am Vortag zu melden.

Raumänderungen bleiben der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG für den Gast zumutbar sind. Dies gilt insbesondere für Anlässe, die unter freiem Himmel geplant sind. Hier obliegt die Entscheidung über die Räumlichkeit der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG bis 24 Stunden vor der Veranstaltung.

Eine Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung durch die Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG ausgeschlossen.

  1. Stornoregelung

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.

Bei Stornierung einer Buchung von Gästezimmern und/oder Veranstaltungsräumen sind vom Gast grundsätzlich Stornierungsgebühren zu zahlen. Als Berechnungsgrundlage der Stornierungsgebühren gilt der vertraglich festgelegte Menüpreis und/oder der Zimmer-/Veranstaltungsraumpreis.

Bei Stornierung eines verbindlich reservierten Zimmers gelten die folgenden Regelungen:

  • Bis zu 2 Wochen vor Anreisedatum entfallen die Stornierungsgebühren
  • Bis zu 8 Tagen vor Reiseantritt ist eine kostenfreie Umbuchung möglich
  • Bis 1 Woche vor Anreisedatum fallen

80% des vereinbarten Preises an.

  • Unter 1 Woche vor Anreisedatum fallen 95% des vereinbarten Preises an.
  • Bei Nicht-Anreise fallen 100% des vereinbarten Preises an

Bei Stornierung einer verbindlich reservierten Veranstaltung und/ oder eines gemieteten Veranstaltungsraumes gelten die folgenden Regelungen:

  • Bis zu 60 Tage vor Veranstaltungs-datum entfallen die Stornierungs-gebühren
  • Bis 8 Wochen vor Veranstaltungsdatum fallen 65% des vereinbarten Preises an.
  • Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsdatum fallen 75% des vereinbarten Preises an.
  • Unter 4 Wochen vor Veranstaltungsdatum fallen 90% des vereinbarten Preises an

Dem Gast steht jeweils der Nachweis frei, die ersparten Aufwendungen der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG seien im Einzelfall höher ausgefallen.

  1. Mindestumsatz

Sofern vom Gast ein festgelegter Mindestumsatz erbracht wird, stellt die Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG ihm ihre Räumlichkeiten für die geplante Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung. Sollte der Mindestumsatz vom Gast nicht erreicht werden, wird ihm die Differenz zu diesem Mindestumsatz von der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG als Raummiete in Rechnung gestellt.

Folgende Staffelungen sind an den Wochenenden (freitags & samstags) von Mai bis Oktober vorgesehen:

Kino: 8000 EUR

Grotto / Bar : 2500 EUR

Restaurant: 4000,00 EUR

Café Meisentörtchen: 500,00 EUR

  1. Servicepauschale

Ab 24.00 Uhr wird eine Servicepauschale von 42,00 EUR pro angefangene Stunde pro Mitarbeiter erhoben. Der Aufschlag bezieht sich auf die reine Servicezeit.

  1. Anzahlung

Die Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG ist berechtigt, nach Vertragsschluss vom Gast eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtleistungssumme zu verlangen.

  1. Fälligkeit

Rechnungen der Meisenheimer Hof Gmbh & Co. KG sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.

  1. Aufrechnung

Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG aufrechnen.

  1. Rücktritt

Die Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

  • sie begründet Anlass zu der Annahme erhält, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG zuzurechnen ist;
  • höhere Gewalt oder von der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen des Veranstalters oder Zwecks gebucht werden
  • der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist

Das gesetzliche Rücktrittsrecht bleibt unberührt.

  1. Informationspflicht, Mitteilung der Personenzahl
  2. a) Gruppenanreisen

Um bei Zimmer- oder Gruppenbuchungen ab 10 Personen einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, stellt der Gast der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG spätestens 7 Tage vor Ankunft der Gruppe eine vollständige Namensliste zur Verfügung.

  1. b) Seminare, Veranstaltungen und Feierlichkeiten

Die definitive Personenzahl als Berechnungsgrundlage muss der Gast bis 7 Tage vor der Veranstaltung in Textform mitteilen. Davon ausgehend gelten folgende Regelungen:

  • Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG mitgeteilt werden und bedarf ihrer Zustimmung.
  • Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  • Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die Meisenheimer Hof GmbH & Co KG berechtigt, die vereinbarten Preise neu zu berechnen sowie die bestätigten Räume zu ändern, es sei denn, dass dies dem Gast unzumutbar ist.
  1. Datenschutz

Die Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG wird sämtliche persönliche Daten des Gastes, die dieser in Zusammenhang mit der Buchung oder seinem Aufenthalt angibt, lediglich zur Begründung und Durchführung des Vertrages verwenden und nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass dies zur Erfüllung des Vertrages unumgänglich ist. Des Weiteren werden die persönlichen Daten des Kunden nicht für Marktforschungszwecke verwendet.

Der Gast kann jederzeit der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung gegenüber der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG widersprechen. Telefonische Werbung durch die Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG erfolgt zudem nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Gastes.

  1. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Gast darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten usw.) können die Vertragspartner darüber eine Ausnahmevereinbarung in Textform treffen. In diesen Fällen kann eine individuell festzulegende Service-Gebühr bzw. Gedeck- oder Korkgeld berechnet werden.

  1. Haftung

Die Haftung der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.

  1. Mitgebrachte Gegenstände, Dekoration

Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen in den Zimmern oder Veranstaltungsräumen ist ohne die vorherige Zustimmung der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG nicht gestattet. Die Benutzung von Wurfmaterialien jeglicher Art ist ebenfalls untersagt. Eine eventuell notwendige Versicherung von eingebrachten Gegenständen obliegt dem Gast. Sämtliches mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.

  1. Mitbringen von Haustieren

Haustiere dürfen von den Gästen nur nach vorheriger Zustimmung und schriftlicher Vereinbarung der Hotelleitung und gegen Berechnung eines individuell vereinbarten Zuschlages mitgebracht werden.

  1. Fundsachen

Fundsachen bzw. liegengebliebene/vergessene Gegenstände werden nur auf Anfrage und gegen Kostenerstattung nachgesandt. Das Hotel wird die Gegenstände für die Dauer von 3 Monaten aufbewahren.

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort

Erfüllung- und Zahlungsort ist der Sitz der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG.

  1. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.