Boardinghouse Morbach

Boardinghouse Morbach – Your Second home! Unser Boardinghouse liegt im Hunsrück, mitten im...

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Rooms

Penthouse + Balkon
Komfort DZ mit Balkon oder Terrasse
Economy DZ
Economy EZ mit Balkon
Economy EZ mit Terrasse

Accommodation information

Address & contact

Contact details

Phone: (0049)173 3177266
Email: info@boardinghouse-morbach.de
Website: http://www.boardinghouse-morbach.de

Address

Bremerwiese 3
54497 Morbach (DE)

More information

Schlüsselübergabe 

Montag-Samstag: 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr

REWE Knichel OHG / Poststation

Bremerwiese 2

54497 Morbach

 

Montag-Samstag: 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr, Sonntags & Feiertags

Schlüsselausgabesystem am Boardinghouse Morbach

Boardinghouse Morbach – Your Second home!

 Unser Boardinghouse liegt im Hunsrück, mitten im schönen Morbach.

Wir bieten Ihnen modern eingerichtete Zimmer in wohnlicher Atmosphäre, zu attraktiven Preisen.

Kurzfristige Wohnmöglichkeiten als echte Alternative zum Hotel –

von einer Nacht bis zu sechs Monaten.

 

Ausstattung:

Komplett eingerichtete Küche mit Nespresso Kaffeemaschine, Wasserkocher, Mikrowelle mit Grill

Trustbar, First Aid Kit

Sprachgesteuertes Radio mit Wecker

Satelliten-TV mit Flat Screen

Kostenloser WLAN Zugang

Zum Teil Terrasse, Balkon sowie Klimaanlage.

 

Service:

Unsere Reinigungskraft kommt wöchentlich zu Ihnen, bezieht Ihr Bett, tauscht die Handtücher aus und reinigt Ihr Appartement.

 Im Erdgeschoss finden Sie einen separaten Waschraum mit Waschmaschine und Trockner. Ebenfalls steht hier ein Bügeleisen und Bügelbrett zur Verfügung.

 

 

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen


  1. Geltungsbereich

 

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen der Betreibergesellschaft Boardinghouse Morbach mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden. Diese AGB´s hängen deutlich und allgemein sichtbar im Eingangsbereich unseres Hauses aus und werden dem Gast auf Wunsch ausgehändigt. Sie können auch jederzeit aus dem Internet unter der Adresse www.boardinghouse-morbach.de heruntergeladen und ausgedruckt werden.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren, für den Gast, erbrachten Lieferungen und Leistungen des Boardinghouse Morbach.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck bedürfen der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Boardinghouse Morbach. Im Verkehr mit Unternehmern ist § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen. In den Einzel-Apartments ist die Belegung nur mit einer Person, in allen anderen Kategorien mit höchstens zwei Personen zulässig.

Im Penthouse ist die Belegung bis zu vier Personen zulässig.

  1. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

 

 

  1. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Vertragshaftung sowie Verjährung

 

  1. Der Vertrag kommt durch Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung durch das Boardinghouse Morbach zustande. Dem Boardinghouse Morbach steht es frei, die Apartmentbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet der Dritte dem Boardinghouse Morbach gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag.
  3. Der Gast erkennt mit der Entgegennahme der Leistung seine Verpflichtungen gegenüber dem Boardinghouse Morbach an.
  4. Sämtliche Apartments des Anbieters Boardinghouse Morbach sind

Nichtraucher-Apartments. Das Rauchen ist daher nicht gestattet. Sollte der Gast dennoch Rauchen, so sind die von ihm hierdurch entstehenden Schäden bzw. Mehrkosten für die Renovierung/ Reinigung beim Verlassen des Apartments in vollem Umfang zu erstatten.

  1. Haustiere sind verboten - es sei denn, der Anbieter hat schriftlich eine Genehmigung erteilt. Sofern der Gast Haustiere im Apartment hält, so ist der Anbieter berechtigt die entsprechenden Mehrkosten der Endreinigung in

vollem Umfang, nach Aufwand abzurechnen.

  1. Das gesamte Gelände ist videoüberwacht. Es gibt einen gesonderten Hinweis über die die Datenschutzerklärung und Lageplan der Kameras.

 

 

 

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

 

  1. Der Gast ist verpflichtet, die für die Studioüberlassung und die sonstigen in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen – dies gilt auch für durch ihn veranlasste Leistungen und Auslagen des Boardinghouse Morbach an Dritte.
  2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Boardinghouse Morbach allgemein, für derartige Leistungen, berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 15% anheben.
  3. Alle Forderungen des Boardinghouse Morbach sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Sofern keine Vorauszahlung vereinbart wurde, werden die Forderungen bei Anreise bzw. zum Anfang der Leistungserbringung ohne Abzug fällig. Weitere Leistungen, die Während des Aufenthalts in Anspruch genommen werden, sind bei Abreise ohne Abzug fällig. Das Boardinghouse Morbach ist bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Tagen berechtigt, zusätzliche Leistungen schon während des Aufenthalts zu berechnen. Das Boardinghouse Morbach ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist das Boardinghouse Morbach berechtigt, die gesetzlichen Zinsen zu berechnen und den Vertrag zu kündigen.

Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch das Boardinghouse Morbach ist vorbehalten.

  1. Für Umbuchungen, sonstige Änderungswünsche sowie für die Bearbeitung von Fundsachen wird eine Bearbeitungsgebühr von € 20.- je Bearbeitungsvorgang erhoben. Versandkosten werden separat in Rechnung gestellt.

Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Boardinghouse Morbach aufrechnen oder den vereinbarten Preis mindern.

 

 

  1. Rücktritt des Gastes (Stornierung)


Reservierungen sind für die Vertragspartner verbindlich. Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Reservierung hat die Boardinghouse Morbach Anspruch auf angemessene Entschädigung. Für eine Stornierung von reservierten Apartments und/oder Leistungen hat die Boardinghouse Morbach die Wahl gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadensersatz in Form einer Entschädigungspauschale nach den nachfolgend für die Stornierung geltenden Bedingungen geltend zu machen:

 

  1. Für Reservierungen und Änderungen ist eine Stornierung bis 5 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums (geplante Anreise) kostenfrei. Im Falle einer späteren Stornierung oder bei Nichtanreise des Gastes werden 80 % des vertraglich vereinbarten Preises als Stornogebühr berechnet. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der Boardinghouse Morbach kein Schaden oder der der Boardinghouse Morbach entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
  2. Sofern die Boardinghouse Morbach die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von der Boardinghouse Morbach zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes, der von der Boardinghouse Morbach ersparten
  3. Aufwendungen sowie dessen, dass die Boardinghouse Morbach durch anderweitige Verwendung der reservierten Leistung erwirbt.
  4. Hat die Boardinghouse Morbach dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat die Boardinghouse Morbach kein Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist deren Zugang bei der Boardinghouse Morbach. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.
  5. Hat das Boardinghouse Morbach mit dem vom Gast genutzten Hotelreservierungssystem (z.B. Hrs.com; booking.com etc.) für den Gast günstigere Stornierungsbedingungen vereinbart, so gelten diese.
  6. Bei vorzeitiger Abreise nach erfolgtem Check-in ist eine Rückerstattung des vereinbarten Preises für alle gebuchten Leistungen ausgeschlossen.

 

 

  1. Rücktritt des Boardinghouse Morbach

 

  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Boardinghouse Morbach in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Apartments vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Boardinghouse Morbach auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, so ist das Boardinghouse Morbach ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Boardinghouse Morbach berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
  • höhere Gewalt oder andere vom Boardinghouse Morbach nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
  • das Boardinghouse Morbach begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Boardinghouse Morbach zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen Ziffer I Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt.
  1. Bei berechtigtem Rücktritt des Boardinghouse Morbach entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz. Bei Schadensersatzansprüchen des Boardinghouse Morbach gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

  1. Apartmentbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

 

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments.
  2. Standard-Apartments dürfen nur mit einer Person, alle anderen Apartment-Kategorien nur mit maximal zwei Personen belegt werden.
  3. Gebuchte Apartments stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem Boardinghouse Morbach spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Boardinghouse Morbach über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Apartments bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, Boardinghouse Morbach nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
  5. Zur Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes ist eine neue Reservierung vorzunehmen. Eine stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen. Der nicht rechtzeitige Auszug des Gastes stellt verbotene Eigenmacht dar. Das Boardinghouse Morbach ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Apartment zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung eines Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum einzulagern.
  6. Langzeitgäste (mehr als 28 Übernachtungen) sind gehalten, mit einem Beauftragten des Boardinghouse Morbach zusammen eine Apartmentabnahme und -übergabe 1 – 2 Tage vor ihrer Abreise durchzuführen. Andernfalls gelten die Feststellungen des Boardinghouse Morbach über den Zustand der Mietsache am Tage der Abreise als verbindlich.

 

 

VII. Haftung des Gastes

 

  1. Für Verluste und Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Gast dem Boardinghouse Morbach, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich des Boardinghouse Morbach, oder ist durch einen Dritten verursacht, der auch tatsächlich Schadensersatz leistet.
  2. Soweit das Boardinghouse Morbach für den Gast technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Gastes; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Boardinghouse Morbach von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

 

VIII. Haftung des Boardinghouse Morbach, Verjährung

 

  1. Das Boardinghouse Morbach haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Boardinghouse Morbach zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Boardinghouse Morbach auftreten, wird das Boardinghouse Morbach bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Boardinghouse Morbach dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, das heißt bis zum 100fachen des Zimmerpreises für einen Tag, höchstens € 3500.- sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis höchstens € 800.-. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung der Beschädigung unverzüglich dem Boardinghouse Morbach Anzeige macht (§ 703 BGB).
  3. Ziffer 2 gilt nicht, wenn das Boardinghouse Morbach oder deren Mitarbeiter den Verlust schuldhaft herbeigeführt haben.
  4. Soweit dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Boardinghouse Morbach nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Boardinghouse Morbach.
  5. Weckaufträge werden vom Boardinghouse Morbach mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Ausführung sind, außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ausgeschlossen.
  6. Fundsachen werden nur auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Im
    Übrigen werden Fundsachen, sofern sie nicht selbst aufbewahrt werden, an das
    zuständige Fundbüro gegeben und nicht länger als 6 Monate aufbewahrt
  7. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Boardinghouse Morbach übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Ausführung sind, außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ausgeschlossen.
  8. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 1 Jahr. Der Gast ist jedoch verpflichtet, jedweden Schaden zur Vermeidung des Verlusts der Ansprüche unverzüglich dem Boardinghouse Morbach zu melden.
  9. Die obigen Bestimmungen gelten zugunsten des Boardinghouse Morbach auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

 

 

  1. Anpassungsklausel

 

Das Boardinghouse Morbach behält sich bei Veränderungen der gesetzlichen Bestimmungen vor, die vereinbarten Vertragsbedingungen an die geänderten Bestimmungen anzupassen. 

 

 

  1. Schlussbestimmungen

 

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Gastaufnahmevertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Abbedingung der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Boardinghouse Morbach.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Boardinghouse Morbach, wenn der Besteller oder der Gast Kaufleute im Sinne des Handelsrechts sind. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Boardinghouse Morbach als ausdrücklich vereinbart.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungenunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Stand: 20.05.2017